

Sparen in Sachsen – Sparvorschlag der Woche
Auf dieser Seite habe ich die Sparvorschläge der Woche, ausgewählt von meinem Team und mir, zusammengestellt. Sie sind chronologisch ab der Kalenderwoche 6 aufgeführt. Zuvor konnten noch keine Ideen auf dieser Website übermittelt werden.
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03.03.2024
Heike Pührer per Kontaktformular
Sehr geehrter Herr Berger!
Vorerst vielen Dank für Ihre Initiative, sich für Veränderung einzusetzen!
Mein Sparvorschlag betrifft den Landtag selbst. Nämlich die Erhöhung der Bezüge ab 01. April. Orientiert wird sich prozentual an der Lohnentwicklung im Land… eine Milchmädchen-Rechnung! Im Niedriglohnsektor steigt der Lohn bei 1000€ bei 5% gerade mal um 50€, während die Abgeordneten sich mit dem 7-Fachen! bedienen! Dazu kommen noch gestiegene und steuerfreie Aufwandspauschalen! Und das bei der Haushaltslage, die von genau diesen Leuten verursacht ist.
Hier wäre der Ansatz der indirekten Proportionalität anzuwenden.
Die Verschlankung der Verwaltung muss angestrebt werden! In den Ämtern erreicht man kaum noch jemanden persönlich, alles ist digitalisiert und der „Ballon“ wächst weiter.
Wenn die Kommunen ihre Gelder endlich wieder selbst verwalten könnten und diese nicht erst umständlich über das Land beantragt werden müssen, wäre viel Arbeitszeit in der Kommune und im Land gespart. Die Ergebnisse wären effizienter.
Bei uns im Nachbarort müsste eine Bachmauer gebaut werden, um Förderung zu erhalten, müsste eine Fischtreppe mit beantragt werden, welche total unnötig ist! So wurde sinnlos Geld ins Wasser gesetzt, ein höherer Arbeitsaufwand betrieben, der Umwelt eher geschadet und der Haushalt geplündert, nur um als Kommune an den Fördertopf zu gelangen! Wo sind wir Hingeraten?! Sie als ehemaliger BM kennen gewiss noch mehr Beispiele.
Wir sollten am Unsinn sparen 😉
Am 27.02.2025 schrieb Herr Frank Czichos per Mail:
-> Reduzierung der Sitze im sächsischen Landtag von 120 auf max. 80 Sitze!
Begründung:
Andere Bundesländer (Flächenländer) wie z.B. Nordrhein-Westfalen haben bei einer Einwohnerzahl von 18.190.422 Menschen 195 Sitze im Landtag, Baden-Württemberg mit einer Einwohnerzahl von 11.339.260 Menschen 154 Sitze im Landtag und Bayern mit einer Einwohnerzahl von 13.435.062 Menschen 203 Sitze im Landtag. Somit würden bei einer sächsischen Einwohnerzahl von aktuell 4.089.467 Menschen 80 Sitze im Landtag völlig ausreichen!
Einsparpotential pro Jahr > 4,3 Millionen!
Am 18.02.2025 schrieb Frau K. :
Streichen von Förderprogrammen für Integration, Demokratie und Toleranz (WOS), Gleichstellung und Förderung Langzeitarbeitsloser zur Beteiligung am Arbeitsmarkt.
Hier versickern Gelder, die aufgrund ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses dringend eingespart werden sollten.
Wer sich integrieren/beteiligen will, findet Mittel und Wege, z. B. durch gemeinnützige Arbeit. Die Vereine, Stiftungen, NGOs usw., die sich bisher mit derartigen Fördermitteln finanzieren, sollten ihren Bedarf künftig über Spenden, Beiträge und Freiwilligendienst decken, so wie jeder andere Verein auch.
Am 11.02.2025 schrieb Herr R
Ich schlage vor einen Einstellungs- und Diätenerhöhungsstop zu beschliessen und alle unbesetzten Stellen aus dem Stellenplan zu streichen.
Danach ist die Gesamtanzahl der Stellen fliessend mit der natürlichen Fluktuation weiter abzusenken, bis das Ausgangsniveau vor Beginn der rot-grünen Koalitionen erreicht ist.
Alle Ausgaben und Förderprogramme für NGOs und Vereine oder „Demokratieförderungen“ etc., die sich politisch betätigen bzw. Werbung für ideologische Ausrichtungen werden komplett gestrichen.
Alle Kosten, die durch Umsetzung von Bundesrecht entstehen, werden dem Verursacher direkt und unmittelbar in Rechnung gestellt und mit Zahlungen sofort verrechnet.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist sofort zu kündigen, wenn der ÖRR die dort definierten Anforderungen einer ausgewogenen Berichterstattung nachweislich nicht erfüllt.
Die Finanzierung der Kommunen und der Leistungen für die dort lebenden Steuerzahler hat Vorrang vor jeglichen neuen Ausgaben.
Gutes Gelingen!
Am 30.01.25 schrieb Herr Mirko Lein
– Gleichstellungsbeauftragte können eingespart werden.
– Die Gleichstellung der Geschlechter hat sich in vielen Bereichen stark verbessert, sodass eine dedizierte Stelle nicht mehr erforderlich ist.
– Gleichstellungsmaßnahmen sind bereits in gesetzlichen Vorgaben (AGG, Entgelttransparenzgesetz etc.) verankert und werden in der Praxis durch Unternehmen und Behörden umgesetzt.
– Betriebsräte oder Personalvertretungen decken viele Gleichstellungsthemen bereits mit ab.
– Gleichstellung sollte nicht durch starre Vorschriften, sondern durch flexible und praxisnahe Maßnahmen erreicht werden.